Private Krankenversicherung für Kinder
Nach der Geburt möchten Eltern sicherstellen, dass ihr Kind die bestmögliche Gesundheitsversorgung genießt: Und das ein möglichst gesundes Leben lang!
Kinderkrankenversicherung Vergleich: So finden Eltern den optimalen Tarif
Hier können (angehende) Eltern nachlesen, wie sie ihr Kind mit einer privaten Krankenversicherung absichern können und wo die Unterschiede zur gesetzlichen Familienversicherung liegen. Ein Vergleich diverser Kinderkrankenversicherungen lohnt sich, um Prämien und Gesundheitsleistungen für die Entscheidung nachvollziehen zu können. All das ist hier mit wenigen Klicks ebenso wie fundierte Fachberatung möglich.
Das Wichtigste zur Kinderkrankenversicherung in der Zusammenfassung:
Das Kind gesetzlich oder privat versichern?
Entscheidend ist, wie die Eltern krankenversichert sind (gesetzlich oder privat) und ob eine Ehe besteht. Sind beide Eltern verheiratet und in der privaten Krankenversicherung, wird auch das Kind dort mit einer eigenen Police versichert sein. In diesem Szenario scheidet eine gesetzliche Kinderkrankenversicherung aus.
Sind Mama und Papa beide gesetzlich krankenversichert, kommt der Nachwuchs in die kostenlose Familienversicherung. Eltern können auf ihren Wunsch hin aber auch mit einer privaten Kinderkrankenversicherungen einen hochwertigen Schutz abschließen.
Ist ein Elternteil privat, das andere gesetzlich krankenversichert, entscheiden die Einkommensverhältnisse. Ist derjenige mit dem höheren Jahreseinkommen privatversichert, wird auch die Kinderkrankenversicherung dort abzuschließen sein. In diesem Fall ist eine beitragsfreie Familienversicherung im gesetzlichen System nicht möglich. Das wäre nur der Fall, wenn das Elternteil mit dem höheren Jahreseinkommen gesetzlich krankenversichert ist.
Wenn Eltern nicht verheiratet sind, erwirbt das Kind im Regelfall den Versicherungsstatus der Mutter.
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Was gilt für die private Kinderkrankenversicherung ab Geburt?
Ist das Kind aus formalen Gründen in der privaten Krankenversicherung anzumelden, so hat dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zu geschehen. In diesem Fall muss die Versicherung das Kind unter vereinfachten Bedingungen aufnehmen: Es erbt quasi die Versicherungsbedingungen des Elternteils, wodurch keine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Auch eine Wartezeit gibt es in diesem Fall nicht, sodass Mama und Papa vom Moment der Geburt an auf eine exzellente Gesundheitsversorgung zählen können. In jedem Fall braucht der Nachwuchs in der PKV einen eigenen Vertrag, eine Familienversicherung ist wie im gesetzlichen System nicht vorgesehen.
Zur erleichterten Aufnahme in die privaten Kinderkrankenversicherung kommt es, wenn das betreffende Elternteil mindestens drei Monate bei einem Anbieter privat krankenversichert war und der Antrag binnen zwei Monaten nach Geburt gestellt wird. Das mag sich nach viel Zeit anhören, aber der Lebensalltag wird plötzlich auf den Kopf gestellt. Daher sollten sich werdende Eltern vorbereiten und alles Notwendige schon vorliegen haben.
Was Eltern über die Leistungen in der Kinderkrankenversicherung wissen sollten
Da Neugeborene den Versicherungsschutz von Mama oder Papa erben, ist dieser schon vor der Geburt ggf. gezielt anpassen. Welche Leistungen sind für das Kind absolut notwendig, welche weniger? Wer den Versicherungsschutz nach der Geburt ändern will, muss mit einer etwas komplizierteren Aufnahme rechnen. Je nach Anbieter könnte es sein, dass eine Gesundheitsprüfung fällig ist.
Eltern, die sich frühzeitig mit einer Kinderkrankenversicherung befassen, können alle Weichen für eine gesunde und finanziell vorteilhafte Zukunft stellen. Ein Tarifwechsel von Mama und Papa hat insofern Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz, den der Nachwuchs später nutzen kann. Es steht Ihnen als Privatversicherter natürlich offen, Ihr Kind bei einem anderem Versicherer anzumelden (Stichwort Kinderalleinversicherung).
Wie viel kostet eine private Kinderkrankenversicherung?
Das ist eine zentrale Frage, die sicherlich viele Eltern interessiert. Gibt es spezielle Tarife für eine Kinderkrankenversicherung? Grundsätzlich ja, denn jedes Kind muss eine eigene Versicherungsprämie entrichten. Hierfür gibt es in der PKV spezielle Kinder- und Jugendtarife, die optimal auf die Lebenssituation zugeschnitten sind.
Die Furcht vor hohen Kosten einer privaten Kinderkrankenversicherung ist in der Praxis unbegründet, denn diese Tarife können Eltern bereits ab etwa 100 Euro im Monat abschließen. Entscheidend ist im Einzelfall immer der konkrete Leistungsumfang, wozu auch der jährliche Selbstbehalt zählt. Sofern das Kind noch nicht über eigene Einkünfte verfügt, ist eine beitragsfreie Pflegepflichtversicherung möglich.
Die Beiträge für die Kinderkrankenversicherung sind deshalb vergleichsweise gering, weil Kinder im Regelfall günstige Patienten sind. Im Wesentlichen verursachen nur die Vorsorgeuntersuchungen kosten. Strukturell kommt in der privaten Krankenversicherung hinzu, dass die Prämien für Kinder noch keine Altersrückstellungen enthalten. Diese sorgen im späteren Verlauf dafür, dass die Beiträge in der PKV auch im Rentenalter bezahlbar bleiben.
Gibt es Zuschüsse für eine private Kinderkrankenversicherung?
Ja! Angestellte, die privat krankenversichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss. Dabei handelt es sich im Regelfall um die Hälfte der anfallenden Kosten. Dies geschieht bis zu einer Obergrenze, sodass die eigene Situation individuell zu berechnen ist.
In jedem Fall 'sinken' die Kosten für die Kinderkrankenversicherung durch den Arbeitgeberzuschuss. Zudem ist zu beachten, dass ein großer Teil der Aufwendungen für die Krankenversicherung bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Falls Eltern privat versicherte Beamte sind, sind ebenfalls Vergünstigungen durch die staatliche Beihilfe nutzbar. Sie sehen also, dass sich die Kosten für eine private Krankenversicherung in vielerlei Hinsicht relativieren bzw. senken lassen. Einzig Freiberufler und Selbstständige haben die Prämie für die Kinderkrankenversicherung in voller Höhe selbst zu tragen. Hier greifen in finanzieller Hinsicht vor allem die Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit.
Alternative: Private Krankenzusatzversicherung für den gesetzlichen Schutz
Wer sich nicht für oder gegen eine private Kinderkrankenversicherung entscheiden kann, hat mit einer Zusatzversicherung die Möglichkeit, den gesetzlichen Leistungsumfang gezielt auszuweiten. Auch über diese Option können Eltern nachdenken. Beim Vergleich von Anbietern sollten entsprechende Policen mit einbezogen werden.
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Checkliste: Beachten Sie folgende Aspekte beim Vergleich von Kinderkrankenversicherungen
Sie sehen anhand dieser Kriterien, dass Sie nicht nur auf isoliert auf die Prämie für die Kinderkrankenversicherung schauen sollten. Ein deutlich besserer Leistungsumfang kann eine höhere Prämie durchaus rechtfertigen!
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Nehmen Sie sich wenige Minuten für einen aussagekräftigen Vergleich. Sie brauchen nur sehr wenige Angaben, um zu einem maßgeschneiderten Angebot zu kommen. Denn darum geht es in der privaten Krankenversicherung immer: einen exzellenten und maximal bedarfsgerechten Gesundheitsschutz nach neuesten Standards!
Sind Sie bereits privat krankenversichert, kann ihr Kind unter erleichterten Bedingungen ebenfalls aufgenommen worden. Sie können es aber auch bei einem anderen Versicherer anmelden, wenn Sie einen bestimmten Tarif nach dem Vergleich hier im Auge haben. Sie können den Antrag auf Wunsch direkt online stellen.
Vielleicht sind Sie aber auch gesetzlich krankenversichert und möchten für den Nachwuchs eine exzellente Versorgung sicherstellen? Hier können Sie mit wenig Aufwand die besten Versicherer und Angebote prüfen. Durch die Übersicht oben wissen Sie, worauf beim Vergleich und Abschluss einer Kinderkrankenversicherung zu achten ist. Sie sollten beim Blick auf die monatliche Prämie Zuschüsse durch den Arbeitgeber bzw. Beihilfe für Beamte einkalkulieren. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich von Experten umfassend beraten lassen.
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